Deutsches Reinheitsgebot von 1516
Das Reinheitsgebot besagt, dass zur Herstellung von Bier nur Gerste, Hopfen und Wasser verwendet werden darf.
Schon 1290 verbot in der Freien Reichsstadt Nürnberg eine Verordnung den Brauern mit Hafer, Weizen, Roggen und Dinkel ihr Bier zu brauen. Als Braugetreide war nur Gerste erlaubt. Fälschlicherweise wird manchmal diese Verordnung als ältestes »Reinheitsgebot« gedeutet. Tatsächlich war der Erlass jedoch nur dazu da, zu verhindern, daß wertvolles Brotgetreide zum Brauen "missbraucht" wurde, v.a. bei Missernten.
Das tatsächliche Reinheitsgebot geht auf Bayernherzog Wilhelm IV. zurück, der die (relativ radikale) Verordnung im Jahre 1516 im Landtag von Ingolstadt verabschiedete.
Ursache dafür war wohl hauptsächlich die Qualität des damaligen "Bieres". So waren seinerzeit Gewürze, Obst, Kräuter und Unkräuter wie Anis, Brabanter Myrte (»Gemeiner Gagel«), Eichenblätter, Efeu (giftig!), der ebenfalls giftige Samen der Herbstzeitlosen, Himbeeren, Holunderbeeren, Kreuzkümmel, Kümmel, Lavendel, Löwenzahn, Lorbeer, Melisse, Minze, Muskat, Pfirsichblätter, Pflaumen, Rosenblätter, Rosmarin, Schlüsselblumen, Sumpf-Porst (»wilder Rosmarin«), Wacholderbeeren und Zitrone beim Brauen gang und gäbe. Dabei hatte der Einsatz unterschiedliche Gründe, z. B. wurden manche Stoffe als Hopfenersatz genommen, manche ihrer Rauschwirkung zuliebe, andere zur Verlängerung der Haltbarkeit. Dass das damalige Bier geschmacklich nicht viel mit unserer heutigen Vorstellung davon gemeinsam hat, kann sich jeder leicht vorstellen. Hierin ist nun wohl die Ursache des Mißstandes zu sehen, der zu dem führte, was uns heute als »Reinheitsgebot« bekannt ist.
Doppelbock und Bock
Verbreitung: dunkle Starkbiere besonders im Süden; helle (u.a. Maibock) stark im Norden; Biergattung: Starkbier Stammwürzegehalt in %: 16 und mehr; Alkoholgehalt in Vol%: ca. 7: Bierart: untergärig als Bock und Doppelbock (u. a. -ator -Fastenstarkbiere in Bayern); obergärig als Weizenbock und Weizendoppelbock; Charakteristik: vollmundig, goldfarben, goldbraun oder dunkelbraun; Brauprozess: im Vergleich z. B. zu einem Pils wird beim Brauen mehr Malz eingesetzt; dadurch erhöht sich der Stammwürzegehalt: Geschichte: kommt (wenn die Legende stimmt) aus Norddeutschland, nämlich aus Einbeck bei Hannover, bekannt seit 1351; ab 1615 wurde es in München vom Einbecker Braumeister Elias Pilcher gebraut; aus "Ain-pöckisch Bier" wurde "Bockbier"; Sonstiges: Saisonprodukt: Maibock, Weihnachtsbock, Fastenstarkbiere; in Bayern ist die Fastenstarkbierzeit die "5. Jahreszeit"; um Josephi (19. März) erfolgt in München der feierliche Salvator-Anstich auf dem Nockherberg
Dose (Getränkedose)
Die Einweggetränkedose wurde 1935 in den USA (Richmond Virginia) als "flat top cans" entwickelt. Welche Firma oder Person dafür verantwortlich war, ist nicht bekannt.
Die ersten Getränkedosen wurden noch aus drei Blechteilen zusammengefügt. Der Rumpf wurde gelötet, Deckel und Boden aufgefalzt. Heute wird der Korpus samt Dosenboden energie- und materialsparend aus nur einem Stück gefertigt. Die Dose wird dann innen spritzlackiert und außen mit dem jeweiligen Dekor versehen. Nach der Abfüllung muß nur noch der Dosendeckel aufgefalzt werden. Als Dosenmaterial dient entweder hauchdünner zinnbeschichteter Stahl, das sogenannte Weißblech, oder Aluminium. Beide Materialien bieten sowohl bei der Bearbeitung, der Abfüllung und der Distribution wie auch letztlich beim Recycling werkstoffliche Vorteile, über die andere Materialien nicht verfügen.
Der Anteil der Getränkedose am gesamten Getränke-Packmittelmarkt liegt bei ca. 8% (zum Vergleich: Mehrweg-Glas ca. 73%, Einweg-Glas ca. 11% und Blockpackungen [Tetra-Pack u. ä.] ebenfalls ca. 8%). 1995 wurden in Deutschland 5,5 Milliarden Getränkedosen verkauft.
Geschmacklich, das haben Blindtests und Untersuchungen immer wieder ergeben, sind Getränke in Dosen bzw. Flaschen nicht voneinander zu unterscheiden.