Lagerbier

Verbreitung: bundesweit mit Schwerpunkt Bayern; Biergattung: Vollbier; Stammwürzegehalt in %: über 11; Alkoholgehalt in Vol%: ca. 4,8; Bierart: untergärig

Lagerbier dunkel:
leicht gehopft, vollmundig, malzaromatisch. Brauprozess: Gärung mit untergäriger Hefe unter Verwendung von dunklen Malzen Münchner Typs; Geschichte: Biere mit langer Tradition; Bierpflege: die optimale Trinktemperatur liegt bei ca. 8 °C;

Lagerbier hell:
Verbreitung: vorwiegend in Bayern, Baden-Württemberg und im Ruhrgebiet; Biergattung: Vollbier; Stammwürzegehalt in %: zwischen 11 und 14; Export üblicherweise bei 12; Alkoholgehalt in Vol%: zwischen 4,6 und 5,6; Bierart: untergärig; Charakteristik: malzaromatische hell-gelbe blanke Lagerbiere, kräftig und ein wenig süß; auch dunkles Export erhältlich; Verbraucherverhalten: neue Marktuntersuchungen belegen, daß Export und Bayrisch Hell nach wie vor in der Hitliste der beliebtesten Biersorten ganz oben stehen; Geschichte: Export war ein Lagerbier, das oft monatelang gelagert wurde; die Bezeichnung rührt daher, daß diese Biere traditionell für den oft weiten Transport stärker eingebraut wurden Bierpflege: die optimale Trinktemperatur liegt bei ca. 8 °C

Quelle: GfÖ (Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Brauwirtschaft e. V.), Bonn


Leichtbier

Verbreitung: gesamte Bundesrepublik; Biergattung: Leichtbier wird meist als Schankbier, aber auch als Vollbier (Pils, Weizen, Alt, Kölsch) hergestellt; Stammwürzegehalt in %: Schankbiere meist 7 bis unter 11, Vollbiere über 11; Alkoholgehalt in Vol%: ab 2 bis ca. 3,2; Charakteristik: bierige Alternative für kalorienbewußten Genuß; Brauprozess: während der Gärung wird entweder die Bildung von Alkohol vermindert oder der Alkohol nach der Gärung teilweise entfernt; Verbraucherverhalten: guter Absatz in den späten 80er und frühen 90er Jahren; rückläufig seit 1992 Bierpflege: ideale Trinktemperatur ca. 7°C

Sonstiges Leichtbier hat etwa den gleichen Energiewert wie Magermilch; es hat 40% weniger Brennwert bzw. Alkohol als Vollbier

Quelle: GfÖ (Gesellschaft für Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Brauwirtschaft e. V.), Bonn


Lückenbier

Bier, dass laut Biersteuergesetz nicht eindeutig einer Gattung zugeordnet werden kann, wird als Lückenbier bezeichnet. Es darf gemäß Bierverordnung hergestellt und in Verkehr gebracht werden, sein Stammwürzegehalt ist jedoch in einer für den Verbraucher deutlich erkennbaren Weise anzugeben.