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1. Alle Geschäftsbeziehungen mit uns und unseren Abnehmern regeln sich ausschließlich nach den folgenden Geschäftsbedingungen. Die Unwirksamkeit eines Teiles der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist auf die Gültigkeit ihres sonstigen Inhalts ohne Einfluss. Alle anderen Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Sie gelten als angenommen, wenn schriftliche Bestätigungen erteilt bzw. die Lieferung ausgeführt ist. Etwaigen allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.

2. Eingehende Bestellungen werden im Rahmen unserer üblichen Geschäftszeiten erledigt. Von uns nicht zu vertretende Lieferschwierigkeiten berechtigten den Abnehmer nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Regressansprüche geltend zu machen. Falls die vereinbarte Lieferfrist nicht eingehalten werden kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer – zu gewähren. Ist mit dem Käufer für die Lieferung ein Zeitrahmen am Liefertag, währenddessen die Anlieferung beim Kunden erfolgen soll, vereinbart und nimmt der Käufer die Ware innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens nicht an, so hat der Käufer ebenfalls die durch die erneute Anlieferung entstehenden Kosten zu tragen. Bei von uns nicht zu vertretenden Lieferstörungen, insbesondere aufgrund Arbeitskampfmaßnahmen, behördlicher Maßnahmen, höhere Gewalt sowie saisonbedingter Übernachfrage, sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen. In diesem Fall verlängert sich die Lieferfrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um sechs Wochen. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.

3. Die Waren werden in einwandfreier Beschaffenheit geliefert. Beanstandungen hinsichtlich der Menge der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut), sowie der anderen Sorten der gelieferten Waren sind unverzüglich bei Empfang geltend zu machen. Sonstige Reklamationen sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Trübbier wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 5O% des trüben Bieres ersetzt und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Bei festgestellten Mängeln, die zu Lasten des Lieferanten gehen, sowie bei Rückbier kann der Käufer Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Waren beim Käufer entstehen, gehen zu dessen Lasten. Sämtliche Leihgegenstände sind während der Leihdauer durch den Entleiher gegen Feuer-, Diebstahl-, Vandalismus- und Wasserschaden zu versichern. Der Kunde haftet dem Verleiher gegenüber für die vorstehend genannten Schäden während der Leihdauer.

4. Die Lieferung erfolgt nach unserer jeweils gültigen Preisliste und frei Haus. Vorgesehen ist in Gastronomiebetrieben eine Anlieferung je Woche, an einem vereinbarten festen Wochentag zu abgestimmten Uhrzeiten. Bei extra Anlieferungen können wir eine Anfahrtskostenpauschale von 77 Euro berechnen. Zusätzliche Transportleistungen unserer Mitarbeiter gehen auf Risiko des Käufers.

5. Angebrochene (angefangene) CO²-Flaschen, Fässer, Kisten, Kartons oder Gebinde oder Flaschenträger mit verschiedenartiger Ware werden bei Rückgabe nicht als Vollgut gutgeschrieben, stattdessen werden diese Artikel nur zum Pfandwert gutgeschrieben.

6. Rechnungen werden kostenfrei auf elektronischen Weg zur Verfügung gestellt. Für eine postalische Übersendung wird jeweils eine Auslagenpauschale in Höhe des anfallenden Portos erhoben. Die Zahlung aller Rechnungen hat sofort und ohne jeden Abzug zu erfolgen. Es kann die Lieferung gegen bare Kasse verlangt werden. Eine andere Zahlungsweise bedarf besonderer Vereinbarung. Bei Zahlung durch Scheck oder Banklastschrift gilt die Zahlung als mit dem Zeitpunkt der Gutschrift erfolgt. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Rücklastschriften und damit verbundene Kosten (Bankgebühren und 11,00 Euro Bearbeitungsgebühren) gehen zu Lasten des Käufers. Für SEPA-Basis sowie SEPA-Firmenlastschriften gilt eine Pre-Notification von 1 Tag vor Fälligkeit als vereinbart. Fällt der Fälligkeitstag auf einen Feiertag oder ein Wochenende, so gilt der nächste Bankarbeitstag als Fälligkeitstag. Der Kunde stimmt zu, dass er Rechnungen elektronisch erhält. Elektronische Rechnungen werden dem Kunden per E-Mail im PDF Format zugestellt. Der Kunde verzichtet auf eine postalische Zusendung der Rechnungen. Er hat eine Änderung der E-Mail-Adresse unverzüglich schriftlich, rechtzeitig und rechtsgültig unterschrieben (per Brief oder Fax) mitzuteilen. Änderungen gelten dann als rechtszeitig, wenn sie zumindest 7 Werktage vor Rechnungsaussendung an uns mitgeteilt werden. Eine Zusendung der Rechnungen an die vom Kunden zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse gilt diesem als zugegangen, auch wenn der Kunde eine Änderung seiner E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben hat. Der Kunde kann die Teilnahme an der elektronischen Zusendung der Rechnungen per E-Mail jederzeit schriftlich, rechtzeitig und rechtsgültig unterschrieben (per Brief oder Fax) widerrufen. Nach Eintreffen und Bearbeitung der schriftlichen Kündigung erhält der Kunde die Rechnungen zukünftig postalisch an die zuletzt bekannt gegebene Post-Anschrift zugestellt. Bier-Schneider GmbH kann die Teilnahme der elektronischen Zustellung der Rechnungen der E-Mail unter Einhaltung einer 30-tägigen Frist zu jedem Monatsultimo aufkündigen.

7. Paletten, Kisten, Mehrwegflaschen, Fässer, Kohlensäureflaschen usw. (mit Ausnahme aller Einweggebinde) werden dem Käufer nur leihweise überlassen. Für Mehrwegartikel wird Pfandgeld nach den jeweils gültigen Sätzen erhoben; es ist zugleich mit der Rechnung zu bezahlen. Der Käufer ist zur Rückgabe des Leergutes in ordnungsgemäßem Zustand verpflichtet. Wir sind nur verpflichtet, Kisten mit den jeweils hierfür vorgesehenen und gelieferten Flaschen (sortiertes Mehrwegleergut) zurückzunehmen. Leergutmehrrückgaben über Null (Saldo) sind unzulässig und können von uns zurückgewiesen werden. Bei Beendigung der Geschäftsbeziehung werden fehlende Fässer, Paletten und Behälter zum aktuellen Wiederbeschaffungswert (zzgl. jeweilige MwSt.) berechnet. Der Käufer hat Saldenbestätigungen, insbesondere über Leergutsalden und sonstige Abrechnungen, auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und Einwendungen innerhalb von zehn Arbeitstagen ab Zugang der Saldenbestätigungen oder Abrechnungen schriftlich bei uns zu erheben. Erhebt der Käufer nicht fristgerecht Widerspruch, gelten die Saldenbestätigungen bzw. Abrechnungen als anerkannt.

8. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises, sowie aller unserer sonstigen Forderungen, unser Eigentum. In jedem Fall des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware in Besitz zu nehmen. Zu diesem Zweck gestattet der Käufer bereits jetzt unwiderruflich, dass unsere Mitarbeiter oder von uns beauftragte Dritte sein Grundstück, bzw. seine Geschäftsräume betreten darf und die Vorbehaltsware herausholen kann. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen des regelmäßigen Geschäftsbetriebes ihm gelieferte Ware an Dritte zu veräußern. Er tritt schon jetzt hiermit alle aus einer Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware ihm zustehende Forderungen gegen seine Abnehmer im Voraus zur Sicherung an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren verkauft wird, gilt die Abtretung der Kaufpreisforderung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware im Zeitpunkt der Lieferung zur Erfüllung des Weiterverkaufs. Wir haften nicht für Schäden, die wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursachen. Dies gilt ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, insbesondere für Schäden aus Verzug, sonstiger Pflichtverletzung oder unerlaubter Handlung. Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

9. Der Kunde nimmt Kenntnis davon und willigt ein, dass wir sämtliche Kundendaten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen der Zweckbestimmung erfassen, speichern, verarbeiten und nutzen, an Dritte übermitteln und löschen. Die vorstehende Einwilligung des Kunden beinhaltet auch die Weitergabe von Daten an branchenspezifische Auskunfteien (Schufa / Creditreform). Vorstehendes gilt als Benachrichtigung gemäß § 33 Abs. 1 Bundesdatenschutzgesetz.

10. Erfüllungsort und Ort des Gerichtsstandes für beide Teile ist Bonn, soweit das Gesetz zwingend nicht anderes vorsieht.

Hersel im März 2016

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen


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